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BayObLG, 28.06.2001 - 5St RR 168/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus …
Es bedarf hierzu der Darlegung, aus welchen Gründen der Zeuge der Hauptverhandlung wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht zu folgen vermochte, wozu in der Regel die genaue Angabe der einzelnen Umstände derentwegen die Zuziehung eines Dolmetschers geboten war, zu erfolgen hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Juni 2001 - 5 St RR 168/01 -, BeckRS 2001, 16060 [bezogen auf den Angeklagten]). - KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22
1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne …
Insbesondere ist darzulegen, wie weit die sprachlichen Fertigkeiten des Betroffenen reichten und was Gegenstand des in Rede stehenden Verhandlungsteiles war, zu dem er der Mitwirkung eines Dolmetschers bedurft hätte (vgl. BGH StV 1992, 54; BayObLG, Beschluss vom 28. Juni 2001 - 5 St RR 168/01 -, juris).